Wissen Sie genau, welche Pflichten aus KI-Verordnung und DSGVO für Ihr Unternehmen gelten — und erhalten Sie die passenden Richtlinien.
Seit dem 29. Juli 2026 ist das KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) in Kraft: Zentrale Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die Bundesnetzagentur, unterstützt durch die neue Unabhängige KI-Marktüberwachungskammer (UKIM); für den Datenschutz bleiben der BfDI und die Landesdatenschutzbehörden zuständig, für den Finanzsektor die BaFin. Verbotene KI-Praktiken können nach Art. 99 Abs. 3 KI-VO mit bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, DSGVO-Verstöße nach Art. 83 Abs. 5 mit bis zu 20 Mio. € oder 4 %. Das betrifft den deutschen Mittelstand unmittelbar: Laut IfM Bonn zählten 2023 rund 99,2 % aller Unternehmen der Privatwirtschaft zu den KMU.
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